Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) wird geschlossen zwischen

dem Kunden gemäß Registrierung bzw. Hauptvertrag – nachfolgend „Verantwortlicher“ –

und

der Rivus Media GmbH, Hamburger Allee 61, 30161 Hannover (Marke „Das Telefonsekretariat“) – nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –.

Der AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem zwischen ihnen geschlossenen Hauptvertrag (Telefonsekretariat-Leistungen) und wird mit dem Hauptvertrag bzw. der Zustimmung zu den AGB wirksam.

§ 1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der telefonischen Anrufannahme und der Erstellung von Anrufnotizen.

(2) Art und Zweck: Entgegennahme eingehender Telefonanrufe im Namen des Verantwortlichen, Erfassung des Anliegens anhand des vom Verantwortlichen definierten Formulars, Bereitstellung der Anrufnotizen sowie Erstellung von Anruf-Statistiken.

(3) Art der Daten und Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.

(4) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Der AVV endet automatisch mit dessen Beendigung.

§ 2 Weisungsrecht des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet.

(2) Weisungen werden zunächst durch den Hauptvertrag, die Konfiguration des Anrufformulars und die hinterlegten Hinweise festgelegt und können vom Verantwortlichen in Textform geändert werden.

(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter

  • verarbeitet die Daten nur weisungsgebunden und zu den vereinbarten Zwecken;
  • stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO);
  • trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (siehe Anlage 2);
  • unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Möglichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen sowie bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO;
  • meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich (§ 6);
  • löscht oder gibt die Daten nach Beendigung zurück (§ 8);
  • stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung (§ 7).

§ 4 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) rechtzeitig in Textform. Der Verantwortliche kann einer Änderung binnen zwei Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter setzt die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen um und hält sie während der Vertragslaufzeit auf dem Stand der Technik. Maßnahmen dürfen fortentwickelt werden, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 6 Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, und stellt die zur Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) erforderlichen Informationen bereit.

§ 7 Nachweise und Kontrollrechte

(1) Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Anfrage in geeigneter Weise nach (z. B. durch aktuelle Bescheinigungen, Zertifikate oder eine Beschreibung der Maßnahmen).

(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, sich von der Einhaltung zu überzeugen. Kontrollen erfolgen nach angemessener Vorankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs; sie können auch durch beauftragte Prüfer erfolgen.

§ 8 Löschung und Rückgabe nach Beendigung

Nach Beendigung des Auftrags löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen oder gibt sie zurück, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Verantwortliche kann seine Anrufnotizen bis zur Beendigung jederzeit selbst über den Kundenbereich exportieren.

§ 9 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen (Anrufer) verantwortlich. Er informiert die betroffenen Personen, soweit erforderlich, und erteilt rechtmäßige Weisungen.

§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrags.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen dieses AVV vor.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen bedürfen der Textform.

Stand: Juli 2026

Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen

Anrufer des Verantwortlichen (u. a. Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und sonstige Dritte, die den Verantwortlichen telefonisch kontaktieren).

Arten personenbezogener Daten

  • Rufnummer des Anrufers sowie Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, Annahmestatus)
  • Name des Anrufers und weitere vom Anrufer mitgeteilte Kontaktdaten
  • Inhalt des Anliegens und weitere im Anrufformular vom Verantwortlichen definierte Felder

Zweck

Telefonische Anrufannahme im Namen des Verantwortlichen, Erfassung und Bereitstellung von Anrufnotizen sowie Erstellung von Anruf-Statistiken.

Anlage 2 – Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

  • Verschlüsselte Datenübertragung (TLS) für Website, Kundenbereich und Schnittstellen
  • Verschlüsselung ruhender Daten auf Ebene der Infrastruktur-Dienstleister
  • Rollen- und rechtebasierte Zugriffskontrolle; Zugang nur für berechtigte Personen mit individueller Authentifizierung
  • Strikte Mandantentrennung auf Datenbankebene (Row Level Security): jeder Kunde kann ausschließlich auf seine eigenen Daten zugreifen
  • Verpflichtung der befugten Personen auf Vertraulichkeit

Integrität

  • Anrufnotizen werden protokolliert und unveränderlich (append-only) gespeichert
  • Übertragungs- und Eingabekontrolle über abgesicherte Schnittstellen

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Betrieb auf redundanter Cloud-Infrastruktur innerhalb der EU (Region Frankfurt)
  • Regelmäßige Datensicherungen durch die Infrastruktur-Dienstleister
  • Wiederherstellbarkeit nach physischem oder technischem Zwischenfall

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Sorgfältige Auswahl und vertragliche Verpflichtung von Unterauftragsverarbeitern (Auftragskontrolle)

Anlage 3 – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterLeistungStandort / Garantie
Vercel, Inc.Hosting der AnwendungEU-Region Frankfurt · USA-Mutter: EU-Standardvertragsklauseln / DPF
Supabase, Inc.Datenbank, Speicherung der AnrufnotizenAWS eu-central-1 (Deutschland) · SCC / DPF
Comdesk (Telefonanlage)Telefonie, Verbindungsdaten (CDR)Deutschland
Resend, Inc.Versand der Anrufnotiz- und System-E-MailsUSA · EU-Standardvertragsklauseln / DPF

Die Rechnungsstellung (sevDesk GmbH, Deutschland) betrifft die Vertrags- und Abrechnungsdaten des Verantwortlichen selbst und ist nicht Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung.